Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Trier

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Inhalt: Gesetzliche Grundlage


Nach Artikel 89 des Grundgesetzes ist der Bund Eigentümer der früheren Reichswasserstraßen, die er durch eigene Behörden (Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes - WSV) verwaltet. Die Zuständigkeit des Bundes für die Verwaltung der Bundeswasserstraßen und für die Regelung des Schiffsverkehrs ist im Einzelnen durch Bundesgesetze geregelt.

Diese sind:

Die allgemeine Wasserwirtschaft, insbesondere die Gewässerreinhaltung und die Gewässergüte, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesländer.