Inhalt: Service
Information über genehmigungspflichtige Anlagen
Sie möchten:
- für einen Bojenliegeplatz oder einen Bootssteg eine Wasserfläche nutzen?
- eine Fläche für gewerbliche oder sonstige Nutzung (z. B. Campingplatz, Imbissstand, Grasnutzung, usw.) mieten?
- einen Rad- und Wanderweg, eine Einleitung, oder eine Park- und Grünfläche oder ähnliches anlegen?
- eine Veranstaltung (z. B. Feuerwerk, Kirmes, usw.) organisieren?
dann senden Sie uns bitte eine schriftliche Anfrage mit den entsprechenden Informationen (z. B. Termin, Ort, Lagepläne, usw.) an folgende Anschrift.
Wasser- und Schifffahrtsamt Trier
Pacelliufer 16
54290 Trier
Das Merkblatt zur Vorlage von Antragsunterlagen für genehmigungspflichtige schwimmende Anlegestellen informiert Sie über die vorzulegenden Unterlagen.
Merkblatt genehmigungspflichtige schwimmende Anlegestellen (PDF-Datei)
(Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausgabe 2010)
Wir werden dann gegebenenfalls eine privatrechtliche Regelung mit Ihnen treffen. Hierfür stehen Musterverträge, die alle Varianten der Nutzung abdecken, zur Verfügung. Gleichzeitig wird noch geprüft, ob für Ihr Vorhaben eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung erforderlich ist. Falls für Ihr Vorhaben eine Genehmigung nach dem jeweiligen Landesgesetz erforderlich ist, ist diese von Ihnen zu beschaffen.