Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Trier

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Inhalt: Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge


Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss dieses mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der Verordnung über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch). Es besteht eine Kennzeichnungspflicht für Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugsprit eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweist. Ausgenommen davon sind:

Und so beantragen Sie ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge.

Sie füllen das Antragsformular aus und erhalten gegen Gebühr entsprechend der Kostenordnung den Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen. Die Anträge auf Registrierung können bei allen Wasser- und Schifffahrtsämtern gestellt werden; der regionale Bezug ist nicht gegeben. Anträge können auch beim ADAC, dem Deutschen Motoryachtverband e. V. oder dem Deutschen Segler-Verband gestellt werden, wobei diese zeitlich befristet sind. Über das zugeteilte Kennzeichen wird ein Ausweis ausgestellt, der an Bord mitzuführen ist.

Für alle Sportboote, die nach dem 15.06.1998 und Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden bzw. werden, muss grundsätzlich eine Konformitätserklärung vorgelegt werden. Dies gilt auch für schon einmal angemeldete Fahrzeuge, die z. B. wegen eines Besitzerwechsels lediglich umgemeldet werden.

Für das Führen von Wassersportfahrzeugen auf Bundeswasserstraßen mit einer Maschinenleistung von mehr als 3,68 kW (5 PS) wird außerdem ein Befähigungszeugnis benötigt. Auf der Mosel ist dies für Sportfahrzeuge bis 15 m Länge der Sportbootführerschein-Binnen, für Sportfahrzeuge von 15 bis 25 m Länge das Sportschifferzeugnis.

Weitere Informationen zu den "amtlichen Scheinen" zum Führen von Wassersportfahrzeugen, auch auf Seeschifffahrtsstraßen, erhalten Sie unter ELWIS.

 

 Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge (PDF-Datei, 31 KByte)
(Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausgabe 2007)