Inhalt: Schifferdienstbuch
Merkblatt
Alle Schiffsbesatzungsmitglieder, mit Ausnahme der Patentinhaber, benötigen für ihre Tätigkeit an Bord ein Schifferdienstbuch. Dieses wird von jedem Wasser- und Schifffahrtsamt ausgestellt und muss jährlich zur Prüfung vorgelegt werden. Die Prüfung ist nur erforderlich, wenn Fahrten eingetragen wurden
Die Ausstellung und Prüfung ist gebührenpflichtig.
- Ausstellung, Ersatzausfertigung oder Fortsetzungsbuch 10,00 Euro
- Prüfung des Schifferdienstbuches bis zu 5 Seiten 5,00 Euro,
jede weitere Seite 1,00 Euro
- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- ärztliches Tauglichkeitsattest
Das ärztliche Attest nach § 23.03 der Anlage RheinSchUO muss von einem Arzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft oder der See-Berufsgenossenschaft oder von einem Betriebsarzt des Arbeitsmedizinischen Dienstes der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes oder der Verwaltung eines Landes oder einem Arzt des hafenärztlichen Dienstes ausgestellt sein.
Für den Bereich des WSA Trier stellt dieses Attest der
AMD TÜV
Arbeitsmedizinischer Dienst GmbH
Bahnhofsplatz 8
54292 Trier
Telefon 0651 14691-210
und
BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Eurener Str. 15
54294 Trier
Telefon 0651 998365-0
aus.
Fragen können Sie auch direkt per E-Mail senden an das Schifffahrtsbüro des Wasser- und Schifffahrtsamtes Trier, Herrn Kürten.