Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes


Wasser- und Schifffahrtsamt Trier

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Inhalt: Fahrrinnenvertiefung

 

Der Ausbau der Mosel zur Großschifffahrtsstraße wurde auf Grundlage des internationalen Moselvertrages vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxembourg zwischen Koblenz und Thionville und später bis Neuves-Maison für eine Kapazität von 10 Mio. Gütertonnen jährlich durchgeführt.

Am 26. Mai 1964 wurde die Großschifffahrtsstraße Mosel von den drei Staatsoberhäuptern aus Frankreich, Luxembourg und Deutschland ihrer Bestimmung übergeben.

Seit der Freigabe der Schifffahrt im Jahre 1964 nahm der Verkehr auf der Mosel stetig zu und erreichte im Jahre 1970 10 Mio. Tonnen. Bereits im Jahre 1989 wurden 16,4 Mio. Tonnen erreicht. Seitdem bewegt sich die jährliche Gütermenge an der Schleuse Koblenz zwischen 15 und 16 Mio. Tonnen.

Das Vorhaben bestand darin, die Schifffahrtsrinne in ihrer gesamten Breite so zu vertiefen, dass die maximale Abladetiefe der Schiffe um 0,30 m vergrößert wird. Die dadurch gewonnene Mehrladung beträgt bei einem 1.500 Tonnen Schiff ca. 20 %.

Durch die Stauregulierung ist bereits auf einer längeren Strecke oberhalb der Stauwehre eine ausreichende Wassertiefe vorhanden. Es mussten also nur die Fehltiefen unterhalb der Staustufen beseitigt werden.

Die bestehende Fahrrinnenbreite konnte bei den Maßnahmen weitgehend beibehalten werden. In geraden Streckenabschnitten beträgt sie 40 m. Nur die Kurven wurden so verbreitert, dass sich zwei 185 m lange Schubverbände gefahrlos begegnen können. Das Schiff hat im Gegensatz zum Landfahrzeug keine feste Führung und wird durch die radial wirkende Fliehkraft beeinflusst. Um den Kurs in der Kurve trotzdem zu halten, muss es sich schräg zu seiner Bahn stellen, es "driftet".

Regelquerschnitt der Fahrrinne

Die Fahrrinnenvertiefung war so umweltschonend wie möglich durchzuführen. Die Vertiefung erfolgte von bisher 2,70 m auf 3,00 m unter Ausbauwasserstand, zuzüglich einer Tiefenreserve für Sedimentablagerungen von 0,20 m.

Uferveränderungen waren lediglich in der Stauhaltung Detzem entlang der Insel Hahnenwehr gegenüber der Hafeneinfahrt Trier erforderlich. Hier musste ein Teil des Ufers abgegraben und zurückverlegt werden.

Skizze der Mehrabladung durch die Fahrrinnenvertiefung


In allen anderen Kurven blieb es weitgehend bei der vorhandenen Fahrrinne. Allerdings musste in Einzelfällen der Standard reduziert werden, um größere Eingriffe am Moselufer zu vermeiden, so zum Beispiel im Wehrer Bogen (deutsch-luxemburgisches Grenzgebiet), da hier die Mosel deutlich schmäler wird.

In den Bereichen, in denen die Mosel zwar breit genug ist, aber häufig Grundberührungen festzustellen waren, ist die Sohle nur unter Wasser aufgeweitet worden.

Lageplan mit Darstellung der Baggerfelder innerhalb der Fahrrinne


Die Vertiefungsarbeiten auf der internationalen Moselstrecke, für die 1989 das Startzeichen gegeben wurde, betreffen den Abschnitt von Koblenz bis zum französischen Hafen Richemont. Im Jahre 1992 begannen die Vertiefungsmaßnahmen und wurden auf der deutschen und der deutsch-luxembourgischen Strecke der Mosel 1999 fertiggestellt.

Am 21. Mai 1999 wurde die "neue" Fahrrinnentiefe in den amtlichen Nachrichten für das Rheinstromgebiet bekannt gegeben und steht seitdem der Schifffahrt zur Verfügung.

Die Durchführung der Fahrrinnenvertiefung der deutsch-luxemburgischen Mosel erfolgte durch die Wasser- und Schifffahrtsämter Trier und Koblenz in deren jeweiligem Amtsbereich.

Die Gesamtkosten der Fahrrinnenvertiefung zwischen Koblenz und der französischen Grenze betrugen rund 68 Mio. Euro. Hierin sind auch die Kosten für Voruntersuchungen und ökologische Ausgleichsmaßnahmen enthalten.

Bilder während der Baggerarbeiten zur Vertiefung der Fahrrinne der Mosel
Baggerarbeiten in der Mosel Bagger in Aktion Baggerarbeiten zur Vertiefung der Fahrrinne